Ein Gebrauchtwagen kann im Gegensatz zu einem Neuwagen, ganz andere und vermehrte Mängel aufweisen. Bremsen, Stoßdämpfer oder beispielsweise die Spurtreue sollten in einwandfreien Zustand sein. Auch äußerlich können Sie sich das Fahrzeug intensiv betrachten und eventuelle Vorschäden, welche nicht schon vom Verkäufer erwähnt wurden, eingrenzen. Sofern sich das Vorhandensein von Mängeln bestätigt, können Sie von dem Kauf absehen, oder dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diese zu beseitigen.
Probefahrt zum Kauf eines Gebrauchtwagens
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen möchten, sollten Sie unbedingt vor dem eigentlichen Kauf eine Probefahrt tätigen. Bei Privatverkäufen, oder auf Automärkten, fährt häufig der Verkäufer mit Ihnen eine Runde in der Gegend umher. Sie sind selbstverständlich der Fahrer des ausgewählten Fahrzeuges. Spezielle Verträge für eine solche Probefahrt werden meist nicht geschrieben, da der Verkäufer wie erwähnt bei Ihnen mit im Auto sitzt. Während der Probefahrt sollten Sie unbedingt auf alle Geräusche im und am Fahrzeug achten.